Die Bereiche „Impairment“ sowie „Hedge Accounting“ des neuen Bilanzierungsstandards IFRS 9 für Finanzinstrumente stehen unverändert in Diskussion. Insbesondere die Wertminderungsvorschriften für offene Portfolien gemäß Ergänzungsentwurf (Supplement) nach IFRS 9 sind als konzeptioneller Kompromiss zu verstehen. Um den Zielsetzungen von IASB und FASB Rechnung zu tragen, hat ein Expertenteam nunmehr einen dreistufigen Ansatz (three bucket approach) zur Zurechnung der Impairments nach IFRS 9 entwickelt: Stufe I: Kreditereignis ohne direkten Bezug zu potenziellen Ausfällen eines Instruments; Impairment i.H.d. 12-Monats-Ausfallerwartung, evtl. zeitanteilige Gesamtausfallerwartung. Stufe II: Kreditereignis mit direktem Bezug zu potenziellen Ausfällen, nur kollektive Ausfallschätzung möglich; Impairment i.H.d. gesamten über die Laufzeit erwarteten Ausfälle für das Portfolio. Stufe III: Kreditereignis mit direktem Bezug zu potenziellen Ausfällen sowie individuelle Ausfallschätzung möglich, Impairment i.H.d. gesamten über die Laufzeit erwarteten Ausfälle für das Instrument. IASB-Verlautbarungen zur Folge soll der three bucket approach nochmals nach IFRS 9 überarbeitet werden. Daneben wird der Transfer zwischen den buckets diskutiert. Ebenso sind Änderungen zum publizierten Exposure Draft für das Hedge Accounting nach IFRS 9 zu erwarten. Diese betreffen: Zulässige Designation von Eigenkapitalinstrumenten at FV-OCI in Verbindung mit Grundgeschäften, Designationsmöglichkeiten von geschriebenen Optionen in Kombination mit gehaltenen Optionen als Sicherungsinstrument, Unschädliche Designation von Layer-Komponenten mit Rückzahlungsoptionen, sofern designierte Layer nicht tangiert werden und Berücksichtigung bei Bewertung erfolgt und Ausweis von Hedge Adjusments im Ergebnis und nicht als „separate line item“. Umfangreiche Informationen und ausführliche Beratung zu IFRS 9 erhalten Sie bei der auf internationale Rechnungslegung spezialisierten FAS AG oder unter www.fas-ag.de.
