Neuregelung der Bewertungsreserven stärkt Versicherte und den Zweitmarkt

Policen Direkt begrüßt die zum 21. Dezember
2012 in Kraft tretende Neuregelung der Bewertungsreserven der
deutschen Lebensversicherer. Die Bereinigung der Bewertungsreserven
um den Sicherungsbedarf stärkt langfristig die
Versichertengemeinschaft, die vor Risiken, die sich aus der
anhaltenden Niedrigzinsphase ergeben, nun besser geschützt ist. Die
Neuregelung ist deshalb auch ein wichtiger Schritt in Richtung
Anleger- und Verbraucherschutz und aufgrund der stärkeren
Langfristgewichtung eine Verbesserung des Nachhaltigkeitsgedankens.

Dem Zweitmarkt bietet die Neuregelung eine bessere
Planungssicherheit. Die Bewertungsreserven konnten bisher aufgrund
ihrer hohen Volatilität bei der Kaufpreiserstellung kaum
berücksichtigt werden. Das Herausrechnen dieser Schwankungen aus der
Wertprognose macht den Ankaufprozess nun besser planbar. Daher werden
die Versicherten nach Inkrafttreten der Regelung bei Verkauf ihrer
Police auf dem Zweitmarkt im Durchschnitt höhere Kaufpreisvorteile
erzielen können. Aufgrund der insgesamt verbesserten
Rahmenbedingungen wird ein Anstieg des Handelsvolumens im Zweitmarkt
erwartet. Der Zweitmarkt ist die geeignete Lösung für
Versicherungsnehmer, sich vorzeitig und ohne Stornokosten von dem
Vertrag zu trennen.

Kurzfristig führt die Neuregelung zu Wertkorrekturen der
Bestandspolicen. Allerdings lässt sich daraus kein Stornogrund
ableiten. Auf viele Policen wird die Neuregelung nur geringe
Auswirkungen haben. Die Mehrzahl aller Verträge dürfte darüber hinaus
auch gar nicht mehr fristgemäß zum 30.11. kündbar sein. Eine
überhastete Kündigung würde sich dann doppelt nachteilig auf den
Versicherungsnehmer auswirken: Zu den bekannten Nachteilen einer
vorzeitigen Kündigung käme hinzu, dass zum Teil schon die Neuregelung
bei der Berechnung der Bewertungsreserven greifen würde.

Aufrufen zur vorzeitigen Kündigung sind daher mit Vorsicht zu
betrachten. Oft verbergen sich dahinter zweifelhafte Anbieter, die
das Kapital der Versicherten für andere Zwecke nutzbar machen wollen.

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Matthias Wühle
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