Nach einem tödlichen Verkehrsunfall mit einem Pferd in Bayern Anfang August gab es nun am Wochenende in Sachsen erneut einen Unfall mit Pferden, bei dem vier Menschen schwer verletzt wurde. Auf der Autobahn A4 kam es zu einer Kollision, nachdem von einem nahe gelegenen Gestüt in Chemnitz-Rabenstein zwölf Pferde ausgebrochen sind. Drei davon haben sich offensichtlich einen Weg über die Autobahn, dabei rasten mehrere PKW in die Gruppe von Pferden. Die Folge: vier schwer verletzte Personen, drei getötete Pferde und ein hoher Sachschaden.
Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflichtversicherung.html
Auf den oder die Pferdehalter kommen nun hohe Kosten zu, denn sie tragen im Schadensfall das Risiko, wenn durch ihr Pferd ein Unfall verursacht wird. Um den Pferdehalter vor Schadensersatzforderungen zu schützen, gibt schon seit langem die Pferdehaftpflichtversicherung. Denn mit der normalen Privathaftpflichtversicherung ist ein Pferdehalter nicht ausreichend geschützt, da Pferde als Großtiere zählen und demnach einen eigenen Versicherungsschutz benötigen.
Die Pferdehaftpflicht leistet wesentlich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, viele weitere Leistungen sind Bestandteil der Versicherung wie z. B. Mietsachschäden, Schäden an geliehenen Pferdeanhängern oder das Risiko fremder Reiter oder privater Kutschfahrten.
Bei diesem Unfall werden alle drei Schadensarten berührt: Durch die Schwere der Verletzungen der beteiligten Personen ist mit Schmerzensgeldforderungen und hohen Kosten für eine Heilbehandlung zu rechnen. Weiterhin dürfte der verursachte Sachschaden im fünfstelligen Eurobereich liegen, wenn man nur die beschädigten PKW zu Grunde legt. Weiterhin dürften die Kosten, die der Straßenbaulastträger für die Reparatur von Leitplanken oder Fahrbahn zu tragen hat, auch nicht unerheblich sein. Nicht zuletzt entsteht durch den Unfall ein Vermögensschaden für alle anderen Autofahrer, die wegen des Unfalls im Stau stehen und ggf. Verdienstausfälle haben oder Waren nicht rechtzeitig ausliefern können.
Letztendlich zeigt sich die Notwendigkeit der Pferdehaftpflichtversicherung sehr deutlich an diesem Beispiel. Diese Art von Unfällen sind nicht an der Tagesordnung, können aber, wenn sie sich einmal ereignet haben, den Pferdehalter ohne Pferdehaftpflichtversicherung ganz schnell vor das finanzielle Aus stellen. Nicht zuletzt ist es auch eine Aufgabe der Pferdehaftpflichtversicherung, Schadensersatzforderungen zu prüfen und diese, wenn sie unberechtigt sind, notfalls auf eigene Kosten vor Gericht abzuwehren.
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