In einem Rechtsstaat mit einer umfangreichen Rechtordnung ist der Rechtsanwalt zumeist unentbehrlich. Ohne sein Honorar kann er nicht tätig werden, die Kosten sind für viele Bundesbürger nicht unbeträchtlich, wenn nicht sogar unaufbringbar. So steht manch ein Bürger vor der Wahl, entweder das Wagnis eines Verfahrens mit den damit verbundenen Kosten auf sich zu nehmen oder auf die Durchsetzung oder Wahrnehmung seiner Interessen zu verzichten.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
Ein guter Rechtsanwalt kostet nun einmal sein Geld, die Gerichte arbeiten auch nicht kostenlos und der Bürger möchte in der Regel auch nicht auf seine Rechte verzichten. Allein die Rechtsschutzversicherung bringt finanzielle Sicherheit für einen eventuell langen Weg mit dem Rechtsanwalt oder vor Gericht.
Bereits 1980 wurde die Prozesskostenhilfe eingeführt, auch gibt es Rechtsbeistand über Automobilclubs oder Mietervereine oder Berufsverbände. Diese Art der Rechtshilfe bleibt aber in der Regel unvollständig. Die Prozesskostenhilfe wird abhängig vom Einkommen gewährt und muss trotzdem, weil sie eben nur gestundet wird, in monatlichen Raten zurückgezahlt werden.
Ähnlich wie bei der Unterstützung durch Vereine und Verbände hat die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aber nicht zur Folge, dass man von der Zahlung der Kosten der Gegenseite befreit wird. Diese haben nach wie vor Bestand und führen zu einem weiteren Kostenfaktor für den Betroffenen. Hinzu kommen auch noch die Gerichtskosten.
Die Rechtsschutzversicherung bringt zumindest die finanzielle Sicherheit bei der Durchsetzung der eigenen Interessen. Sie trägt das schwer abschätzbare Kostenrisiko im Rahmen der jeweiligen Bedingungen für die rechtliche Interessenwahrnehmung und gibt einen vertraglich gesicherten Rechtsanspruch auf Leistung.
In den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung wird ebenso festgelegt, dass neben den gesetzlich festgelegten Gebühren des Rechtsanwaltes außerdem noch die Kosten für den gegnerischen Anwalt und Gerichtskosten übernommen werden sowie für Sachverständige oder Zeugen.
Damit werden auch Einkommensunterschiede überwunden, indem die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer gegenüber dem einkommensstarken Gegner finanziell unabhängig stellt.
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