Unsere Rechtsordnung ist drauf ausgelegt, dass jeder Bürger sein Recht bekommen soll. Und das am besten ungeachtet der entstehenden Kosten. Für den einzelnen Bürger ist es allerdings schwer, ohne Beistand sein Recht zu bekommen. In Deutschland gibt es eine unüberschaubare Anzahl von Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen. Durchblicken kann man da kaum noch.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
In unserem Rechtsstaat ist der Rechtsanwalt also in den meisten Fällen unentbehrlich. Da dieser auch nicht umsonst arbeitet, fallen teilweise hohe Kosten an. So bleibt nur die Wahl, sich entweder auf das finanzielle Wagnis einzulassen oder auf die Durchsetzung seiner Rechte zu verzichten. Um dieses Problem zu bewältigen, gibt es die Rechtsschutzversicherung. Sie soll den Versicherungsnehmer finanziell unabhängig bei der Wahrung seiner rechtlichen Interessen stellen.
Die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung lässt sich besonders gut im Vergleich der letzten Jahre darstellen. Wurden im Jahr 1980 noch 532 Mio. Euro für Schäden aufgewendet, so lag dieser Betrag im Jahr 2008 schon bei rund 2,3 Mrd. Euro. Die Leistungen haben sich fast verfünffacht. Auch die Anzahl der Verträge steigerte sich vom Jahr 1980 mit 11 Mio. Verträgen auf 20,5 Mio. Verträge im Jahr 2008. Der Bedarf wird also bei der Bevölkerung klar erkannt.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet, wie bereits beschrieben, die notwendige finanzielle Sicherheit im Streitfall. Hier wird das schwer einzuschätzende Kostenrisiko von der Versicherung übernommen, so dass sich der Versicherungsnehmer voll und ganz um die juristische Klärung seiner Rechte kümmern kann.
Neben den gesetzlich festgelegten Gebühren für den Rechtsanwalt werden von der Rechtsschutzversicherung aber auch die Kosten für Gericht, Zeugen, Sachverständige, Gutachter und letztendlich den gegnerischen Anwalt übernommen.
In Deutschland häufen sich seit Jahren die Streitfälle, die nicht selten vor Gericht enden. Viel zu groß ist die Gefahr, dass man nicht selber vor Gericht zieht, sondern vor Gericht gezogen wird. In der Regel wird ein Prozessgegner, der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, auch einen längeren Atem haben.
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