Die TGI AG nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 06. März 2026 eine Verbrauchermitteilung veröffentlicht hat, die das Unternehmen betrifft.
Die TGI AG kooperiert vollumfänglich mit den zuständigen Behörden und steht in aktivem Dialog mit der BaFin. Regulatorische Hinweise nehmen wir ernst und prüfen die genannten Sachverhalte intern mit der gebotenen Sorgfalt.
Gegenüber unseren Kunden, Partnern und Geschäftsfreunden betonen wir: Wir sind zuversichtlich, dass eine sachliche Aufarbeitung der relevanten Fragen zu einer klaren Einordnung führen wird.
Herbert Müllner, CFO und Mitglied des Verwaltungsrats der TGI AG, erklärt dazu: „Wir stellen an uns selbst höchste Compliance-Anforderungen und sind stetig bestrebt allen rechtlichen und behördlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die genannten Sachverhalte werden sowohl durch interne als auch durch externe Experten sorgfältig geprüft. Dieser Prozess läuft.“
Zur sachlichen Einordnung der BaFin-Mitteilung
Die BaFin betont in ihrer Meldung ausdrücklich: „Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.“ Eine Verbrauchermitteilung der BaFin stellt keine Feststellung eines Rechtsverstoßes dar und lässt damit keine Rückschlüsse auf das Funktionieren eines Geschäftsmodells zu.
Die vorliegende Mitteilung enthält kein Prüfergebnis der BaFin, sondern verweist lediglich auf Anhaltspunkte hinsichtlich einer möglichen Prospektpflicht. Die Frage, ob überhaupt eine Prospektpflicht besteht, wird derzeit sowohl von unseren externen Experten als auch von der BaFin selbst geprüft. Ein abschließendes Ergebnis liegt derzeit nicht vor.
Es ist bedauerlich, dass eine behördliche Verbrauchermitteilung in Teilen der medialen Berichterstattung als Beleg für ein angebliches Fehlverhalten interpretiert wird, obwohl die BaFin selbst ausdrücklich keine inhaltliche Prüfung vorgenommen hat. Dies lässt fehlende wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse vermuten. Die TGI AG erwartet von Medien eine sachliche und rechtlich korrekte Einordnung.
Die TGI AG behält sich vor, gegen kreditschädigende Berichterstattung sowie die Verbreitung unwahrer oder irreführender Tatsachenbehauptungen mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen – einschließlich medienrechtlicher und zivilrechtlicher Maßnahmen gegenüber Publikationen, Plattformen und Einzelpersonen.
Weitere Stellungnahmen werden zu gegebener Zeit erfolgen.
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