Ob drohende Erbschaftsteuer, politische Unsicherheiten oder die Angst vor der Zerschlagung des Lebenswerks in der nächsten Generation – wohlhabende Unternehmer und Familien suchen zunehmend nach dem ultimativen Schutzschild für ihr Kapital. Die Lösung ist aktuell so gefragt wie nie: die eigene Stiftung. Was früher als exklusives Prestige-Projekt für Milliardäre galt, erlebt im gehobenen Mittelstand gerade einen beispiellosen Hype.
„Eine richtig strukturierte Stiftung ist der wirkungsvollste Tresor für den deutschen Mittelstand – wer sein Lebenswerk heute noch ungeschützt im reinen Privatvermögen hält, riskiert massive Verluste beim Generationenwechsel“, erklärt Sascha Drache. In diesem Artikel verrät er, was hinter dem aktuellen Stiftungs-Boom steckt, zeigt die gewaltigen steuerlichen Hebel auf und erklärt, ab welcher Summe sich die Gründung einer Familienstiftung auch für ganz kleine Unternehmer rechnet.
Die Zahlen hinter dem Rekord
Die Dimension des Wachstums erschließt sich erst im Rückblick. 2022 verzeichnete der Bundesverband 693 Neugründungen, 2023 waren es 637, 2024 dann 711. Mit 895 errichteten Stiftungen markiert das Jahr 2025 einen Sprung von rund einem Viertel gegenüber dem Vorjahr – und damit das stärkste Gründungsjahr seit Langem. Der Gesamtbestand rechtsfähiger Stiftungen bürgerlichen Rechts wuchs dadurch um 2,8 Prozent auf 27.082 – ein Wachstum, das selbst in der ansonsten trägen Welt des Vermögensrechts seinesgleichen sucht.
Auch in der Fläche ist die Stiftung längst verankert. Mit gut 5.260 rechtsfähigen Stiftungen ist Nordrhein-Westfalen das stiftungsreichste Bundesland, gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg.
Noch schnelleres Wachstum der Familienstiftung
Doch die eigentliche Geschichte erzählt nicht der Bestand, sondern die Zusammensetzung der Neugründungen. Von den 895 im Jahr 2025 errichteten Stiftungen verfolgten 436 gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke – die übrigen 459 waren steuerpflichtig. Damit lag der Anteil der gemeinnützigen Gründungen erstmals unter der Hälfte. Bei den steuerpflichtigen Stiftungen handelt es sich nach Einordnung des Bundesverbands ganz überwiegend um Familienstiftungen, also um Konstruktionen, die nicht dem Gemeinwohl, sondern der Versorgung und dem Zusammenhalt einer bestimmten Familie dienen. Der Befund lautet also nicht, dass weniger gemeinnützig gestiftet würde, sondern dass die Familienstiftung noch schneller wächst.
Für jemanden, der diese Entwicklung seit Jahren aus der Beratungspraxis verfolgt, kommt die Trendwende nicht überraschend. „Die Statistik bildet mit Verzögerung ab, was in den Beratungsgesprächen längst angekommen ist“, betont der als „Stiftungspapst“ bekannte Branchenexperte Sascha Drache. „Vor zehn Jahren musste ich Unternehmern die Familienstiftung erst erklären. Heute kommen sie mit der konkreten Frage zu mir, ob sie für ihren Fall die richtige Lösung ist.“
Vom Instrument der Dynastien zum Werkzeug des Mittelstands
Wer an Unternehmensstiftungen denkt, hat zunächst die großen Namen der deutschen Wirtschaftsgeschichte vor Augen. Die Carl-Zeiss-Stiftung, bereits 1889 errichtet, gilt als Mutter aller deutschen Unternehmensträgerstiftungen. Robert Bosch, Reinhold Würth, die Industriellenfamilie Diehl – sie alle haben ihre Unternehmen ganz oder teilweise in Stiftungen überführt, um sie der Logik des Erbgangs zu entziehen und über Generationen zusammenzuhalten. Lange Zeit prägte dieses Bild die öffentliche Wahrnehmung: Die Stiftung galt als Angelegenheit der Industriedynastien.
Genau dieses Bild gerät nun ins Wanken. Die 459 steuerpflichtigen Neugründungen des Jahres 2025 wurden nicht von einer Handvoll Milliardärsfamilien errichtet, sondern überwiegend vom gehobenen Mittelstand – von Inhabern mittelständischer Betriebe, von Ärzten und Freiberuflern, von Immobilieneigentümern und Unternehmern, deren Vermögen sich im einstelligen Millionenbereich oder sogar darunter bewegt. Dass die Familienstiftung diesen Weg in die Breite überhaupt gehen konnte, hat mehrere Gründe. Das Wissen über sie ist verfügbarer geworden, die Beratungslandschaft professioneller, die Gründungsverfahren routinierter und damit kalkulierbarer. Vor allem aber hat sich die wirtschaftliche Rechnung verschoben – und zwar zugunsten der Stiftung.
Der steuerliche Hebel, der gerade größer wird
Im Kern beruht der steuerliche Reiz der Familienstiftung auf einer schlichten Differenz. Erträge, die im Privatvermögen anfallen – Zinsen, Dividenden, Mieten –, unterliegen je nach Einkunftsart und Höhe der Einkommensteuer mit einem Spitzensatz von 42 Prozent, oberhalb bestimmter Schwellen sogar 45 Prozent, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag. Eine Familienstiftung dagegen wird wie eine Körperschaft besteuert. Auf ihre laufenden Erträge zahlt sie lediglich Körperschaftsteuer – und die liegt mit derzeit 15 Prozent deutlich niedriger. Verwaltet die Stiftung ausschließlich eigenes Vermögen und tritt sie nicht gewerblich am Markt auf, fällt überdies keine Gewerbesteuer an.
Dieser ohnehin bestehende Vorteil wächst gerade weiter. Mit dem im Juli 2025 verkündeten Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm – im politischen Sprachgebrauch „Wachstumsbooster“ genannt – hat der Gesetzgeber beschlossen, den Körperschaftsteuersatz ab 2028 schrittweise abzusenken: in fünf Jahresstufen von derzeit 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032. Für Kapitalgesellschaften und damit auch für die wie eine Körperschaft besteuerte Familienstiftung bedeutet das eine spürbare Entlastung der laufenden Erträge. Während die persönliche Einkommensteuer auf hohe Einkommen unverändert bei 42 bis 45 Prozent verharrt, sinkt die Belastung innerhalb der Stiftung weiter.
Warum der Boom gerade jetzt kommt
Ein einzelner Auslöser erklärt einen Rekord nur selten. Der gegenwärtige Stiftungsboom ist vielmehr das Ergebnis mehrerer Entwicklungen, die zeitlich zusammenfallen und sich gegenseitig verstärken.
Da ist zum einen die Demografie. Die geburtenstarke Unternehmergeneration der Nachkriegsjahrzehnte erreicht das Rentenalter und gibt Betriebe und Vermögen an die nächste Generation weiter. Nach Untersuchungen der KfW stehen beispielsweise hunderttausende mittelständische Unternehmen in den kommenden Jahren vor der Übergabe. Wo so viel Vermögen den Eigentümer wechselt und zugleich die klassische Nachfolge ins Stocken gerät, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Struktur des Übergangs – und für viele ist die Stiftung die Antwort.
Hinzu kommt ein Klima politischer Unsicherheit. Über eine Reform der Erbschaftsteuer wird in Berlin ebenso diskutiert wie über die mögliche Wiederbelebung einer Vermögensteuer. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Verschonungsregeln für Betriebsvermögen steht aus. Für die Beratungspraxis ist dabei weniger die konkrete Reform entscheidend als die Unsicherheit selbst. Wer nicht weiß, welche Regeln in fünf Jahren gelten, neigt dazu, gar nicht zu handeln – dabei ist gerade das Abwarten das größte Risiko.
Die Familienstiftung bietet hier einen doppelten Reiz: Ihre nicht-steuerlichen Vorteile – Schutz vor Zersplitterung, vor Gläubigern, vor Erbstreit – folgen aus der Rechtsform selbst und sind damit von jeder künftigen Steuerreform unabhängig. Wer sein Lebenswerk strukturiert absichert, macht sich damit ein Stück weit unabhängig von der Tagespolitik.
Schließlich professionalisiert sich das Umfeld. Die Stiftungsrechtsreform von 2023 hat bundeseinheitliche Regeln geschaffen und die Rechtssicherheit erhöht. Ein zentrales Stiftungsregister soll die Transparenz weiter verbessern. Sein Start wurde zwar zuletzt auf das Jahr 2028 verschoben, doch die Richtung ist eindeutig: Die Stiftung wird als Rechtsform nicht zurückgedrängt, sondern modernisiert und gestärkt.
Fazit: Eine Verschiebung mit Ansage
Die Stiftung ist keine Sonderlösung für eine kleine Elite mehr, sondern eine ernsthafte Option für jeden, der ein Lebenswerk über die eigene Lebenszeit hinaus erhalten möchte. Entscheidend bleibt die richtige Umsetzung. „Die gute Nachricht ist, dass die Stiftung längst kein Geheimwissen der Superreichen mehr ist – sie steht heute jedem offen, der bereit ist, vorausschauend zu planen“, sagt Drache. „Wer sein Vermögen ordnen will, sollte nicht auf den Tag warten, an dem alle Spielregeln endgültig feststehen. Diesen Tag wird es nicht geben. Sicherheit entsteht aus der Struktur – nicht aus dem Abwarten.“
Über Sascha Drache:
Sascha Drache ist Experte für das Stiftungswesen. Er ist seit vielen Jahren in der deutschen Stiftungswelt unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.stiftung.de/
Pressekontakt:
RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
Vertreten durch: Sascha Drache
E-Mail: info@ratgeber-stiftung.de
Website: https://www.stiftung.de
Ruben Schäfer
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