Trotz klageabweisendem Urteil in erster Instanz Erstattungen aus Lebensversicherungen möglich

Obwohl das Oberlandesgericht Stuttgart die Klage eines ehemaligen Allianz-Kunden ab- und seine Forderung nach der Rückerstattung sämtlicher eingezahlter Prämien zuzüglich Zinsen zurückwies, hat der einstige Rentenversicherungskunde weiterhin die Chance, seine eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten.
Der frühere Versicherungskunde aus Niesky hatte im Mai 2003 einen Vertrag mit der Allianz geschlossen, wollte im Dezember 2009 aber seine Rentenversicherung kündigen. Gemeinsam mit LV-Doktor legte er Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages ein und forderte statt des von der Allianz ermittelten Rückkaufswertes von rund 13.800 ? einen sämtliche Prämien umfassenden Gesamtbetrag von 16.700 ? zuzüglich einer Verzinsung in Höhe von 5.500 ?.
OLG Stuttgart lässt Fall zur Revision am BGH zu – Rückerstattungen weiterhin möglich
Obwohl das OLG Stuttgart den Widerspruch als verfristet zurückwies, lies es den Fall zur Revision beim BGH zu. In ihrer Revisionsbegründung stützen sich die Stuttgarter Richter auf das nahende EuGH-Urteil in der von LV-Doktor initiierten Rechtsfrage zur Jahresfrist, beziehungsweise zum Policenmodell der Versicherungswirtschaft. Man wolle eine Überprüfung der Rechtsauffassung des Senats zu den europarechtlichen Fragestellungen ermöglichen, so die Richter. Mittlerweile konnte das Verbraucherschutz-Projekt LV-Doktor dem BGH insgesamt 109 Verfahren zu dieser und ähnlichen Rechtsfragen vorlegen. Alle betroffenen Kunden haben somit eine realistische Chance, die geforderten Zahlungen zurückzuerhalten.
EuGH-Urteil mit Spannung erwartet – Milliardennachzahlungen für Milliarden Kunden?
Die Tendenz, entsprechende Fälle zur Revision beim BGH zuzulassen, zeigt, dass deutsche Gerichte dem Thema Widerspruch und Widerrufsrecht immer mehr Gewicht beimessen, wenn Kunden ihre Lebensversicherung kündigen und gerichtlich gegen die Assekuranzen vorgehen.
Wer also schon immer seine Lebensversicherung kündigen wollte, sich bisher aber nicht getraut hat, seine Ansprüche professionell geltend zu machen, sollte nun nicht länger zögern. Mit LV-Doktor, einem der führenden Experten auf dem Gebiet der Kündigung und Rückabwicklung von Versicherungen, sind die Aussichten, alle eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten sehr groß. Vor allem vor dem Hintergrund des ausstehenden EuGH-Urteils zur Frage der Jahresfrist.
Geben die Luxemburger Richter der Argumentation von LV-Doktor statt, entstehen für Milliarden (ehemaliger) Lebensversicherungskunden Rückerstattungsansprüche in Milliardenhöhe.

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen – mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.