WGF AG meldet Insolvenz an: Anleger sollten nun umgehend ihre Ansprüche überprüfen!

Das Düsseldorfer Immobilienunternehmen ist zahlungsunfähig. WGF hatte von tausenden Anlegern rund 450 Millionen Euro Anleihekapital eingesammelt. Diese Gläubiger bangen um ihr Geld. Die Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth rät dringend dazu, schnellstens die eigenen Ansprüche zu sichern.

Frankfurt, 12. November 2012 – Schon seit geraumer Zeit gab es Gerüchte über die sich verschlech-ternde Geschäftssituation des Immobilienunternehmens WGF AG. Jetzt ist es offiziell: WGF stellte gestern beim Amtsgericht Düsseldorf Insolvenzantrag. Der Bilanzverlust 2011 betrug 71,3 Millionen Euro.

Die Krise des Unternehmens hatte sich abgezeichnet: WGF hatte trotz mehrfacher Ankündigung auch die letzte Frist zur Veröffentlichung eines testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 verstreichen lassen. Die an der Düsseldorfer Börse gelisteten Anleihen waren daraufhin bereits vor einigen Tagen vom Handel ausgesetzt worden. Die Kurse der Papiere wurden an anderen Börsen noch gestellt, befinden sich seitdem jedoch im freien Fall: Das Gros notierte zuletzt noch bei rund 18 Prozent. „Das dürfte aber noch lange nicht das Ende der Fahnenstange sein“, kommentiert Kapital-marktexperte Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth, die Entwicklung.

Der Schaden könnte gewaltig sein. Immerhin hat das Unternehmen seit 2004 Anleihen im Gesamtwert von 450 Millionen Euro ausgegeben, dazu kommen Genussscheine. „Jetzt muss sich zeigen, wie gut die Grundpfandrechte wirklich sind, mit denen die WGF immer geworben hat. Für Anleger ist es nun entscheidend, das Insolvenzverfahren genau zu beobachten und ihre Ansprüche möglichst bald gel-tend zu machen“, so Nieding.

Anleger sollten sich umgehend rechtliche Beratung holen. Demgemäß rät der Anlagerechtsexperte dringend dazu, dass sich die Anleihegläubiger zusammenschließen und in der Gläubigerversammlung einen sogenannten „Gemeinsamen Vertreter“ bestellen. Dieser ist dann zuständig für die Durchset-zung der Ansprüche der Gläubiger im Insolvenzverfahren. Rechtsanwalt Nieding bekleidet die Funkti-on des „Gemeinsamen Vertreters“ der Anleiheinhaber in den Insolvenzverfahren der Gontard & Me-tallbank AG, der Gold-Zack AG sowie im aktuellen Insolvenzfall der Solar Millennium AG. „Diese Bündelung der Interessen der Anleiheinhaber im Insolvenzverfahren hat sich bewährt“, so Rechtsan-walt Nieding. „Obwohl die Anleiheinhaber insolvenzrechtlich relativ am Ende der „Nahrungskette“ ste-hen, konnten wir etwa im Fall Gontard & Metallbank bis heute gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter eine Ausschüttung von rund 60 % der Forderungen erreichen. Daneben muss man immer auch die Frage nach „tiefen Taschen“ stellen, also nach potenziellen Anspruchsgegnern, die für die Schäden der Anleiheinhaber zusätzlich haftbar gemacht werden können.“

Weitere Informationen erhalten Betroffene auch unter www.wgf-schaden.de

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