Wirtschaftsfonds Deutschland: Antragsfrist für Bürgschaften verlängert

Die Bitten der Bürgschaftsbanken wurden ein bisschen erhört: Unternehmen können jetzt im Rahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland länger Sicherheiten beantragen. Die Finanz- und Wirtschaftsministerien von Bund und Land einigten sich darauf, dass es genügt, wenn der Antrag noch im Jahr 2010 eingeht, die Bürgschaftsbank Hessen hat dann bis zum 31. März 2011 Zeit, diesen endgültig zu bearbeiten. Eine Verlängerung der Fördermöglichkeiten des Wirtschaftsfonds Deutschland wird es nach heutigem Stand nicht geben.

„Wir freuen uns, dass die Jahresendhektik nun ein wenig gemildert wurde“, freut sich Norbert Kadau, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Hessen, „es ist aus unserer Sicht wichtig und richtig, dass wir Anträge bis Jahresende annehmen können, aber nicht abschließend bearbeiten müssen. Allerdings bleiben wir bei unserer Forderung, den Wirtschaftsfonds Deutschland zu verlängern, denn davon profitieren letztlich alle: Unternehmen, Land und Bund!“

Durch den Wirtschaftsfonds war es den Bürgschaftsbanken unter anderem möglich gewesen, den Bürgschaftshöchstbetrag von einer auf zwei Millionen Euro zu erhöhen, außerdem wurde die Sollobergrenze für Betriebsmittel von 35 Prozent des Gesamtobligos situationsgerecht auf 50 Prozent angehoben.

Die positive Entwicklung der hessischen Wirtschaft belegt aus Sicht der Bürgschaftsbank, dass ein intelligentes Fördermittel wie das Bürgschaftswesen im Allgemeinen und der Wirtschaftsfonds Deutschland im Speziellen betriebs- und volkswirtschaftlich Sinn macht. Der frische Aufschwung verlange von den Unternehmen Investitionen, dieser Aufschwung müsse nun zu vernünftigen Konditionen finanziert werden.

„Wir wissen aus der InMit-Studie, die in diesem Jahr vorgestellt wurde, dass sich Engagement für das Bürgschaftswesen für den Bund mit dem Faktor sieben bezahlt macht“, rechnet Kadau vor, „von daher ist schwer nachzuvollziehen, warum ein solches Erfolgsmodell gestoppt werden soll.“