Zieht der BGH Lebensversicherer zur Verantwortung?

Bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2001 erklärte der Bundesgerichtshof verschiedene Klauseln zu Stornokosten, der Ermittlung des Rückkaufswertes und der Verrechnung von Abschlusskosten in den Allgemeinen Vertragsbedingungen von Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2001 für intransparent und damit unwirksam. Als Fortführung dessen ergingen im letzten Jahr zwei weitere BGH-Urteile, die entsprechende Klauseln in den Versicherungsverträgen der Jahre 2001 bis 2007 als unzulässig erklärten und die Rechte der Versicherungsnehmer stärken sollten.
Rund 10 Monate nach diesen Beschlüssen verhandelt der BGH am 11.09.2013 in zwei von LV-Doktor betreuten Verfahren nun erneut die Frage nach der korrekten Berechnung von Rückkaufswerten.
Greift das AGBG, haben Kunden Anspruch auf Auszahlung aller eingezahlten Beiträge
„Wir sind der Auffassung, dass die Versicherungsgesellschaften seit 2001 lang genug Zeit hatten, ordnungsgemäße und wirksame Klauseln zu erstellen, diese Chance aber bewusst verstreichen lassen haben.“ konstatiert Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept AG und deren Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor und führt mit einem Verweis auf das AGBG weiter aus: „Auch wenn die meisten Versicherer bereits die Praxis ausüben und freiwillig nachregulieren, finden wir, dass der Versicherungsschutz und der 2005 festgelegte Mindestrückkaufswert von 50 % der eingezahlten Beiträge unzureichend und inakzeptabel sind.“ Denn laut AGBG fällt eine unwirksame Klausel in den Vertragsbedingungen vollständig weg. Nach Auffassung von LV-Doktor bedeutet dies, dass den Kunden die vorenthaltenen Gelder ausgezahlt werden müssen – und zwar alle eingezahlten Beiträge!
LV-Doktor-Anwälte betreuen tausende ähnlich gelagerte Fälle und fordern bereits erfolgreich Gelder nach
Mit stetig neuen Rechtsstrategien gelingt es den Netzwerkanwälten des Prozessbetreuers bereits seit geraumer Zeit, für zahlreiche Kunden die ihnen zustehenden Beträge nachzufordern. Die Betreuung tausender ähnlich gelagerter Fälle führte letztlich auch dazu, dass es überhaupt gelang, die Frage nach der korrekten Berechnung der Rückkaufswerte binnen 10 Monaten nach dem letzten Urteil erneut vor den BGH zu bringen. Die anerkennenden Gerichte kamen dank der Hartnäckigkeit und Expertise von LV-Doktor gar nicht umhin, der Thematik die nötige Brisanz beizumessen und die Benachteiligung der Versicherungsnehmer neu zu bewerten. Das Resultat: eine anstehende Verhandlung am höchsten deutschen Zivilgericht, in der die Lebens- und Rentenversicherer hoffentlich in vollem Umfang zur Verantwortung gezogen werden.

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen – mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.