Zunehmende Anforderungen an Compliance und Sanktionsumsetzung
Die Einhaltung von Finanzsanktionen betrifft längst nicht mehr ausschließlich Banken. Auch Unternehmen der Exportwirtschaft sowie zahlreiche weitere Branchen stehen vor der Herausforderung, Geschäftspartner, Transaktionen und wirtschaftliche Eigentümer zuverlässig auf sanktionsrechtliche Risiken zu prüfen. Unterschiedliche europäische und internationale Sanktionsregime sowie extraterritoriale Regelungen erhöhen die Anforderungen an Compliance-Verantwortliche zusätzlich.
Hinzu kommen neue Entwicklungen wie die Berücksichtigung von Finanzsanktionen im Rahmen der AMLVO sowie verschärfte Straf- und Bußgeldvorschriften im Außenwirtschaftsrecht. Unternehmen benötigen deshalb belastbare Prozesse, um Verfügungs- und Bereitstellungsverbote korrekt anzuwenden, Meldepflichten zu erfüllen und Risiken frühzeitig zu erkennen.
Internationale Sanktionen erfordern fundierte Fachkenntnisse
Besondere Herausforderungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel europäischer Sanktionen mit dem U.S.-Sanktionsrecht. Unternehmen müssen unter anderem die OFAC-50%-Regel, Unterschiede zwischen Primary und Secondary Sanctions sowie den Begriff der „Facilitation“ verstehen und deren Auswirkungen auf internationale Geschäftsbeziehungen bewerten.
Ebenso gewinnt die Prüfung von Eigentum und Kontrolle an Bedeutung. Aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sowie die Anwendung des Listengrundsatzes beeinflussen die praktische Umsetzung erheblich. Für Compliance-Abteilungen, Rechtsabteilungen und Exportkontrollverantwortliche wird eine fundierte Kenntnis dieser Vorgaben zunehmend zum entscheidenden Faktor für rechtssichere Unternehmensprozesse.
Inhalte des Seminars
Im Seminar „Sanktionen und Embargos I – Finanzsanktionen in der Praxis“ werden unter anderem folgende Themen behandelt:
– Rechtliche Grundlagen europäischer und internationaler Sanktionsregime
– Umsetzung von Finanzsanktionen in Unternehmen und Finanzinstituten
– Verfügungs- und Bereitstellungsverbote einschließlich Ausnahmen
– Eigentum und Kontrolle sowie Berechnungsmethoden
– Kunden- und Transaktionsscreening
– Meldepflichten und praktische Fallbeispiele
– OFAC-50%-Rule, Primary und Secondary Sanctions
– Facilitation und Voluntary Self-Disclosure
– Auswirkungen der AMLVO auf die Umsetzung von Sanktionen
– Aktuelle Entwicklungen im Sanktionsstrafrecht und Außenwirtschaftsgesetz
– Praktische Hilfsmittel und kostenfreie Informationsportale für Sanktionsprüfungen
Damit verbindet das Seminar rechtliche Grundlagen mit praxisnahen Fragestellungen und unterstützt die sichere Anwendung von Finanzsanktionen im Unternehmensalltag.
Für welche Zielgruppen das Thema relevant ist
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte, die beruflich mit Finanzsanktionen, Exportkontrolle oder Compliance befasst sind. Angesprochen werden insbesondere Mitarbeitende aus Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen, der Exportwirtschaft, Compliance- und Rechtsabteilungen sowie Verantwortliche für Geldwäscheprävention und Risikomanagement. Auch Personen, die aufgrund aufsichtsrechtlicher Anforderungen regelmäßige Schulungen im Bereich Sanktionen absolvieren müssen, profitieren von der praxisorientierten Vermittlung der Inhalte.
Referenten
Dr. Mark Daniel Jaeger berät Banken und staatliche Institutionen zu Finanzsanktionen und bringt langjährige Erfahrung aus internationalen Sanktionsarbeitsgruppen sowie der Compliance-Praxis im Finanzsektor mit.
Albrecht Küstermann ist Syndikusrechtsanwalt bei der Commerzbank AG und auf Finanzsanktionen sowie exportkontrollrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Er befasst sich mit der Analyse internationaler Sanktionsregime und deren Umsetzung in der Unternehmenspraxis.
Das Seminar „Sanktionen und Embargos I – Finanzsanktionen in der Praxis“ findet am 24. September 2026 als Online-Veranstaltung statt.
