Weinsberg, 22. Oktober 2026. Ein Kunde möchte sein Altersvorsorgedepot kündigen, ein anderer hat nur wenig angespart und fragt, ob er das Geld auf einmal bekommt. Beide Fälle regelt das Gesetz unterschiedlich, und beide führen zur Steuerfrage. avdepot.expert hat die Eckdaten zusammengestellt.
Für Sparer: Die Rechenbeispiele
Wer vor Rentenbeginn aussteigt, zahlt Zulagen und Steuervorteile zurück. Im Beispiel mit zwölf Jahren Einzahlung (21.600 Euro Beiträge, 6.480 Euro Zulagen, 36.000 Euro Depotwert) bleiben 7.920 Euro Ertrag, die der Sparer mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert. Nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62 zählt die Hälfte, 3.960 Euro. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 Prozent wären das 2.376 Euro ohne und 1.188 Euro mit Halbierung.
Für Berater: Drei Prüfpunkte vor dem Gespräch
Erstens die Kleinbetragsrente: Sie liegt vor, wenn die rechnerische Monatsrente 1,5 Prozent der Bezugsgröße nicht übersteigt, 2026 also 59,33 Euro. Für 2027 nennt der Verordnungsentwurf 61,95 Euro. Zweitens die Zusammenrechnung: Wer mehrere geförderte Verträge bei einem Anbieter hält, liegt schneller über der Grenze. Drittens der Vertragstext: Die Abfindung gibt es nur, wenn der Vertrag sie vorsieht. Sie ist keine schädliche Verwendung, aber steuerpflichtig. Eine Verschiebung des Rentenbeginns auf den 1. Januar des Folgejahres ist binnen vier Wochen nach der Mitteilung des Anbieters möglich; das verlegt den Zufluss ins nächste Steuerjahr.
Zahlen zur Rentenbesteuerung
Die Bezugsgröße beträgt 2026 monatlich 3.955 Euro, für 2027 sind 4.130 Euro vorgesehen. Rentenbeginn 2026: 84 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig, 2030 sind es 86 Prozent, 2040 dann 91 Prozent und ab 2058 alle 100 Prozent. Der Rentenfreibetrag bleibt ein fester Euro-Betrag, der steuerfreie Grundbetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Bei 18.000 Euro erster Jahresrente und Rentenbeginn 2026 sind 15.120 Euro steuerpflichtig, 2.880 Euro bleiben frei. Diese Tabelle gilt für die gesetzliche Rente und die Basisrente. Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot folgen eigenen Regeln: Der geförderte Teil wird voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Die Redaktion von avdepot.expert ordnet ein: Eine Kündigung kostet die Förderung; ob sich die Rentenbesteuerung lohnt, hängt vom Steuersatz im Alter ab.
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