Nachdem Markus Frick vor dem Landgericht Berlin
Fehler bei der Berichterstattung in der Emailhotline eingeräumt
hatte, sind die Erfolgsaussichten für die Geltendmachung der
Schadensersatzansprüche aus den Verlusten aus den Anlageempfehlungen
des selbsternannten Börsencoachs und seiner Email-Hotline nochmals
enorm gestiegen.
Ungefähr 20.000 Kleinanleger hatten den Börseninformationsdienst
des gelernten Bäckers abonniert und den Tipps von Markus Frick
vertraut. Sie sollen über EUR 700 Mio. investiert haben. Im Jahr 2007
haben viele der Anleger durch die dramatischen Kurseinbrüche bei den
Unternehmen Star Energy, Stargold Mines und Russoil einen Großteil
des Geldes verloren. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat in der Sache
mittlerweile ca. EUR 80 Mio. arrestiert.
Die Berliner Staatsanwaltschaft warf Markus Frick vor, unter
anderem bei den Aktien der vorgenannten Unternehmen nach dem „Pump
and Dump“-Modell zum Nachteil der Anleger Kursmanipulationen
durchgeführt zu haben, indem die Unternehmen neue Aktien emittiert
oder emittierte Aktien gesplittet haben und zum Nennwert eines
tausendstel, teilweise sogar zehntausendstel US-Dollar am Markt
handeln ließen. Der Börsenkurs soll dann durch das geschickte
Lancieren von Nachrichten über Frick–s Email-Hotline in die Höhe
getrieben worden sein. Das Hinterhältige daran: Markus Frick soll die
Aktien der Unternehmens bereits vor der Veröffentlichung
kursbestimmender Informationen teilweise selbst oder über einen
Treuhänder eingekauft und auf dem Höhepunkt der Nachfrage mit satten
Gewinnen zu Lasten der anderen Zeichner wieder verkauft haben.
Und das scheint jetzt auch das Strafverfahren zu bestätigen.
Markus Frick räumte jedenfalls Fehler ein und entschuldigte sich bei
den Anlegern. Und das verbessert die Erfolgsaussichten der Anleger
bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche erheblich.
Anleger sollten schnell handeln. Viele der Schadensersatzansprüche
könnten schon Ende dieses Jahres verjähren. Rechtsanwalt Andreas
Köpke von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger
Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Die
Schadensersatzansprüche der Betroffenen verjähren vereinfacht gesagt
drei Jahre nach der Kenntnis von allen anspruchsbegründenden
Umständen und der Person des Schuldigers. Da die Anleger frühestens
mit der Veröffentlichung über die staatsanwaltlichen Ermittlungen
gegen Herrn Frick im Jahr 2008 Kenntnis von den Umständen erlangen
konnten, dürfte den Ansprüche schon ab Ende 2011 die Verjährung
drohen. Und verjährte Ansprüche können nicht mehr durchgesetzt
werden.“
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Andreas Köpke: „Wir betreuen einer
der größten Interessengemeinschaften von Frick-Geschädigten mit über
200 Anlegern und arbeiten mit Hochdruck an der Verurteilung von Herrn
Frick. Es wurden bereits in vielen Fällen Klagen eingereicht. Die
Betroffenen können sich der Interessengemeinschaft unverbindlich
anschließen und werden mit Informationen versorgt.“
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Herr Rechtsanwalt Andreas Köpke
BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte
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