Geldwäscheprävention bei Immobilien: Seminar zu AML, Sanktionen und EU-AML-Verordnung

Neue Anforderungen an die Geldwäscheprävention bei Immobilien

Zu den aktuellen Themen gehören die Rechtslage nach dem Scheitern des Gesetzes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (FKBG), der gemeinsame Aktionsplan der Bundesregierung gegen Organisierte Kriminalität vom 25. Februar 2026 sowie Änderungen des Geldwäschegesetzes. Ebenfalls relevant sind die aktualisierten Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) der BaFin und die Anforderungen der GwG-Meldeverordnung.

Für Verpflichtete stellt sich insbesondere die Frage, wie Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im Immobiliensektor systematisch erkannt und bewertet werden können. Die Risikoanalyse gemäß § 5 GwG, die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter und der Umgang mit mehrstufigen oder treuhänderischen Beteiligungsstrukturen gehören dabei zu den zentralen Aufgaben.

Verdachtsmeldungen, Share Deals und Sanktionsrisiken

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Geldwäscheverdachtsmeldungen nach §§ 43 und 46 GwG. Behandelt werden unter anderem das aktualisierte FIU-Eckpunktepapier und die seit dem 26. August 2025 bestehenden Anforderungen aufgrund der GwG-Meldeverordnung. Auch Share Deals und die dabei zu beachtenden Sorgfalts- und Meldepflichten zum Transparenzregister werden eingeordnet.

Neben klassischen Geldwäscherisiken gewinnen Sanktionsrisiken bei Immobilientransaktionen an Bedeutung. Das Seminar befasst sich deshalb mit möglichen Formen der Sanktionsumgehung mittels Immobilien und entsprechenden Präventionsmaßnahmen. Typologien und Verdachtsmomente werden unter Einbeziehung der überarbeiteten FATF-RBA-Guidance für Immobilienmakler sowie von Veröffentlichungen der Anti-Financial Crime Alliance (AFCA) betrachtet.

EU-AML-Verordnung verändert den regulatorischen Rahmen

Mit dem neuen europäischen AML-Regime verändern sich die Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter. Für Unternehmen stellt sich damit die Aufgabe, bestehende Prozesse und Kontrollmechanismen auf künftige Anforderungen auszurichten. Das Seminar greift erste Erfahrungen aus laufenden AMLR-Umsetzungsprojekten auf und behandelt praktische Fragestellungen bei der Vorbereitung auf die EU-AML-Verordnung.

Zu den fachlichen Inhalten zählen unter anderem:

– aktuelle Rechtslage und Änderungen des Geldwäschegesetzes
– Risikoanalyse gemäß § 5 GwG und Pflichten des Geldwäschebeauftragten
– Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter bei komplexen Beteiligungsstrukturen
– Verdachtsmeldungen sowie typische Red Flags im Immobiliengeschäft
– Emerging Risks wie Schrottimmobilien, Krediterlangungsbetrug, grenzüberschreitende Geldwäsche und Hawala-Banking
– Sanktionsumgehung durch Immobilientransaktionen und mögliche Präventionsmaßnahmen
– wesentliche Änderungen durch die EU-AML-Verordnung
– aktuelle Trends, FATF-Länderprüfung und Nationale Risikoanalyse

Relevanz für Finanzinstitute und beratende Berufe

Das Thema richtet sich insbesondere an Fachkräfte aus Kredit- und Finanzinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Zahlungsdienstleistern. Ebenfalls angesprochen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Notarinnen und Notare, die Immobilientransaktionen begleiten oder hierzu beraten.

Als Referenten wirken Rechtsanwalt Dr. Ulrich L. Göres und Tommas Kaplan, LL.M., beide Managing Partner der TURN Advisory GmbH. Göres verfügt über langjährige Erfahrung im Financial Crime Risk Management und war unter anderem in leitenden Geldwäsche- und Anti-Financial-Crime-Funktionen tätig. Kaplan bringt Erfahrungen aus Geldwäscheprävention, internen Untersuchungen sowie Korruptions- und Betrugsprävention ein und beschäftigt sich insbesondere mit Geldwäscherisiken im Immobiliensektor.

Das Online-Seminar „Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen und Immobilien“ findet am 26. November 2026 von 10:00 bis 16:30 Uhr statt.

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