Geldwäscheprävention und Datenschutz: EU-AML-Paket verändert Anforderungen an KYC und Datenverarbeitung

EU-AML-Paket erweitert Anforderungen an KYC und Identifizierung

Die neuen europäischen Vorgaben wirken sich unmittelbar auf geldwäscherechtliche Kernprozesse aus. Zu den relevanten Themen gehören die Anforderungen der AML-Verordnung (AMLR) an Identifizierung und Identitätsprüfung, der erweiterte Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers sowie ausgeweitete KYC-Pflichten und Datenerhebungen.

Hinzu kommen neue Ermittlungsmethoden und Datenverknüpfungen, erweiterte Kontrollbegriffe als Datenquellen sowie die Identifizierung der Führungsebene, wenn kein wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden kann. Damit gewinnt die Frage an Bedeutung, auf welcher Grundlage personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, weitergegeben und gespeichert werden dürfen.

Datenschutz trifft auf geldwäscherechtliche Aufzeichnungs- und Löschpflichten

In der Unternehmenspraxis entstehen besondere Herausforderungen, wenn Vorgaben aus Geldwäscheprävention und Datenschutz gleichzeitig berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft beispielsweise die Datenerhebung bei der Kundenannahme, die Aktualisierung von Kundendaten und die Bearbeitung von Verdachtsfällen einschließlich Meldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU).

Ein weiterer Schwerpunkt sind Löschfristen. Unternehmen müssen unterschiedliche Aufzeichnungspflichten unter anderem nach GwG, AML-VO, HGB und AO ermitteln, die jeweiligen Fristen bestimmen und daraus belastbare Löschregeln ableiten. Fehler im Zusammenspiel von Geldwäscherecht und DSGVO können Haftungs-, Bußgeld- und Reputationsrisiken nach sich ziehen.

Fachliche Inhalte zu Geldwäscheprävention und Datenschutz

Das Seminar behandelt unter anderem folgende Themen:

– datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten in geldwäscherechtlichen Kernprozessen
– Neuerungen des EU-AML-Pakets mit Datenschutzbezug
– Anforderungen an KYC, Identifizierung und Identitätsprüfung
– Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung und Rechte betroffener Personen
– Lösch- und Aufzeichnungspflichten nach GwG und AML-VO
– Informationsaustausch von KYC-Daten im Konzern und mit externen Stellen
– Datenschutzfragen zum Transparenzregister und zu Ausweiskopien
– Videoidentifizierung und weitere Identifizierungsverfahren
– Haftungs- und Sanktionsregelungen im Datenschutz- und Geldwäscherecht

Darüber hinaus wird die Rolle des Geldwäschebeauftragten im Spannungsfeld geldwäscherechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben betrachtet. Im Mittelpunkt steht dabei auch die revisionsfeste Adressierung typischer Problemfelder aus der Praxis.

Relevanz für Geldwäsche- und Datenschutzbeauftragte

Das Thema richtet sich insbesondere an Geldwäschebeauftragte und Datenschutzbeauftragte sowie Mitarbeitende aus Geldwäscheprävention, Datenschutz und Revision. Angesprochen sind außerdem Beschäftigte, die in Unternehmen mit geldwäsche- oder datenschutzrechtlichen Fragestellungen befasst sind. Die Inhalte sind sowohl für Berufserfahrene als auch für Mitarbeitende ohne Vorkenntnisse in diesem Themenfeld vorgesehen.

Als Referenten wirken Sebastian Glaab und Dr. Franz Ringel von der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mit. Glaab verfügt über mehr als zwölf Jahre Berufserfahrung als Geldwäschebeauftragter eines international tätigen CRR-Kreditinstituts und ist Herausgeber des GwG-Kommentars „Zentes/Glaab“. Ringel berät anwaltlich unter anderem im Datenschutzrecht und in Compliance-Fragen.

Online-Seminar am 30. November 2026

Das Intensiv-Seminar „Geldwäscheprävention und Datenschutz – EU-AML-Paket rechtssicher und datenschutzkonform umsetzen“ findet am Montag, 30. November 2026, von 9:30 bis 13:30 Uhr als Online-Veranstaltung statt.

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