Die Diskussion, welche Versicherungen für die Bundesbürger eigentlich wichtig sind, wird niemals ein Ende nehmen. Zu viele unnötige Policen gibt es auf dem Markt, mittlerweile verlieren viele Kunden den Überblick, was eigentlich noch wichtig ist und worauf man getrost verzichten kann. Fest steht allerdings, dass die Haftpflichtversicherung ganz oben auf der Liste stehen muss, da diese ein elementares Fundament der Sicherung der eigenen Sach- und Vermögenswerte darstellt.
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Die weit reichende Bedeutung der Haftpflichtversicherung ist längst nicht jedem Bürger bewusst. Das lässt sich daran verdeutlichen, dass lediglich zwei Drittel der bundesdeutschen Haushalte über diesen wichtigen Versicherungsschutz verfügen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ein Drittel der Bürger macht sich schlicht und ergreifend keine Gedanken darüber, wie im Schadensfall die Schadensersatzforderung befriedigt werden kann. Das kann für den Geschädigten ebenfalls zu einer finanziellen Katastrophe führen.
Ein gutes Beispiel dafür ist, wenn Kinder zündeln. Damit sind nicht die deliktunfähigen Kinder gemeint, sondern in diesem Fall Kinder, die auf Grund ihres Alters die Folgen ihres Handels sehr wohl einschätzen können. Zündeln sie z. B. abends an einem Container, der an der Rückseite des Discounters um die Ecke steht, werden die Kosten für den daraus entstehenden Vollbrand sicherlich den Eltern angelastet. Die finanzielle Existenz ist bis zum Lebensende zerstört.
Umso wichtiger ist es bei der eigenen Police darauf zu achten, ob die sogenannte Forderungsausfalldeckung Bestandteil des Versicherungsumfanges ist. Damit wird gewährleistet, dass die eigene Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert, falls der Schädiger nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Trotzdem muss hier der Geschädigte erst alle zivilen Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
Letztendlich bietet die Haftpflichtversicherung noch ein weiteres Stück Sicherheit: Oftmals ist nicht jede Schadensersatzforderung, die an einen herangetragen wird, auch berechtigt. Bevor man nun über die Rechtsschutzversicherung oder den Rechtsanwalt nachdenkt. Wird die Haftpflichtversicherung eingreifen: Unberechtigte Schäden werden, notfalls auch vor Gericht, auf eigene Kosten abgewehrt.
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