Für Hundehalter ist die Hundehaftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Schutz, wenn der eigene Vierbeiner einen Schaden verursacht. In fünf Bundesländern ist sie bereits gesetzlich geregelt, die anderen Bundesländer schreiben die Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor. Dass aber der Schutz der Hundehaftpflicht eigentlich für jeden Hundehalter notwendig ist, belegen die unterschiedlichsten Schadensfälle an die Versicherer. Zumal mit der Hundehaftpflichtversicherung auch die Ansprüche der Opfer wesentlich besser abgegolten werden können.
Ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert: Der Hund hat sich von der Leine losgerissen und unmittelbar einen anderen Artgenossen angefallen. Dabei hat sich der andere Hund eine schwere Rippenfraktur zugezogen. Die Tierarztkosten liegen bei rund 700 Euro, die der geschädigte Hundehalter dem anderen Hundefreund in Regress stellen kann. Ohne Hundehaftpflichtversicherung und bei Mittellosigkeit wird das allerdings ein schwieriges Unterfangen, hinzu kommt der Ärger, wenn man nun selber wegen der Tierarztrechnung einen finanziellen Engpass erleidet.
Ein anderer Fall: Nach der abendlichen Runde gehen Frauchen und Hund nach Hause. Vor dem Haus steckt gerade ein Prospekteverteiler die wöchentlichen Angebote in den Briefschlitz, als der Hund trotz Leine einen Sprung macht und dem Verteiler die Jacke zerreißt. Der Schaden bei der Jacke zwar nur bei 50 Euro, der Ärger für den Geschädigten dürfte in einem solchen Fall trotzdem deutlich ausfallen. Mit der Hundehaftpflichtversicherung ist zumindest gewährleistet, dass der Schaden reguliert wird.
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