Sterbegeldversicherung: Den Angehörigen fehlt immeröfter das Geld für eine Bestattung

Seit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 ist die Bestattung allein Angelegenheit der trauernden Angehörigen. Wenn der Verstorbene kein verwertbares Vermögen hinterlässt, kommen zur Trauer auch noch Kosten von teilweise mehr als 5.000 Euro zu. Viele Bürger entschließen sich seitdem, eine ausreichende Vorsorge mit der Sterbegeldversicherung zu tätigen. Ohne entsprechende Absicherung bleibt bei Mittellosigkeit der Angehörigen nur noch das Sozialbegräbnis.

Das Bundessozialgericht Kassel hat zumindest für etwas Abhilfe gesorgt. Künftig dürfen Kommunen, die ein Sozialbegräbnis übernehmen, keinen Pauschalsatz mehr veranschlagen, sondern müssen sich an den ortsüblichen Kosten orientieren. Sogar Trauerredner und Grabmal sind nun erstattungsfähig. Dennoch ist es wichtiger, in Eigeninitiative vorzusorgen. Mit der Sterbegeldversicherung wird eine fest vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt. Dafür ist ein gleichbleibender monatlicher Beitrag zu entrichten. Tritt der Todesfall nach Ablauf der Wartezeit ein – je nach Sterbegeldversicherung zwischen 6 und 36 Monate – wird die volle Summe plus Gewinne ausgezahlt.

So bleibt den Angehörigen die Möglichkeit, alles für eine würdevolle Bestattung in die Wege zu leiten. Zur Sterbegeldversicherung gibt es zurzeit kaum Alternativen, denn mit Sparverträgen lassen sich in kurzer Zeit keine Geldbeträge erwirtschaften, die für eine Bestattung ausreichend sind. Leider wird genau das ausgerechnet von Verbraucherschützern propagiert. Der Trend in der Bevölkerung geht in eine andere Richtung.

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