Der Hund ist der beste Freund des Menschen und ein treuer Weggefährte. Er begleitet uns überall im Alltag und sorgt mit seinem verspielten Wesen für viel Freude bei Frauchen und Herrchen. Trotzdem kann es immer mal zu einer Situation kommen, in der das Gemüt des Hundes sich als völlig unvorhersehbar herausstellt und eine Schadenssituation unvermeidlich wird. Grundsätzlich haftet der Hundehalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden mit oder ohne Zutun des Halters entstanden ist. Deshalb sichert der verantwortungsbewusste Tierfreund seinen Vierbeiner mit der Hundehaftpflichtversicherung ab.
Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html
Situationen im Alltag gibt es genug, die einen Schaden durch einen Hund dokumentieren. Dabei muss es nicht immer gleich der Biss sein, der einen Menschen verletzt. Vielfach ist ein Schaden auch die Folge des Spieltriebes. Ein klassisches Beispiel ist die Begegnung zwischen Hund und Jogger oder Radfahrer. Wenn Bello morgens Gassi geht, sind schon viele andere Menschen unterwegs. Ob mit dem Fahrrad zur Arbeit oder bei der sportlichen Ertüchtigung, es kommt zu vielen Begegnungen. Bello ist angeleint und passiert mit Herrchen gerade einen Radfahrer. Da springt Bello auf und zieht heftig an der Leine. Der Radfahrer erschrickt sich und stürzt mit seinem Zweirad. Die Folge ist ein komplizierter Unterarmbruch. Die Kosten für die Heilbehandlung muss nun die Hundehaftpflichtversicherung übernehmen, da der Schaden ursächlich von Bello ausgegangen ist.
Sylvester treffen sich die Eheleute Wagner mit ihren Freunden zum Raclette. Es wird eine gemütliche Runde. Auch die Hundedame Chessie von Frau Wagner ist mit von der Partie, da sie zu Hause bei der Knallerei nicht allein bleiben soll. Die Freunde essen gemütlich, es gibt viel zu lachen und die Sektgläser kreisen. So langsam wird es später und nimmt denkt wirklich mehr an Chessie. Als sich alle gegen Mitternacht erheben, um auf der Straße das neue Jahr zu begrüßen, stellen sie fest, dass Chessie mehrere Türrahmen angeknabbert hat und im Schlafzimmer den Teppichboden mit ihrer Hinterlassenschaft verunreinigt hat. Auch hier trägt die Hundehaftpflichtversicherung den Schaden, den Chessie angerichtet hat.
Diese beiden Fälle sollen zeigen, dass die Hundehaftpflichtversicherung auch eine soziale Verantwortung darstellt. Denn, was ist, wenn der Schaden ohne entsprechenden Versicherungsschutz aus eigener Tasche bezahlt werden muss? Der Radfahrer müsste wohl mühsam die kosten für seine Heilbehandlung einklagen und die Freunde von Familie Wagner würden wohl vom nächsten Sylvesterraclette Abstand nehmen, da die Kosten für die Ausbesserung der Türrahmen und der neue Teppichboden immer noch nicht bezahlt sind.
Bildquelle: Torsten Gruber, www.pixelio.de