Wirtschaftlich Berechtigte bei komplexen Strukturen ermitteln
Für Verpflichtete stellt sich in der Praxis regelmäßig die Frage, welche natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter beziehungsweise Ultimate Beneficial Owner (UBO) zu bestimmen ist. Neben klassischen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen wie KG, GmbH und AG können mehrstufige Beteiligungsverhältnisse, Stiftungen, Pooling-Strukturen oder Fälle mit Auslandsbezug die Abklärung erschweren.
Hinzu kommen institutsspezifische und gesetzliche Anforderungen sowie die Frage, wie Eigentums- und Kontrollstrukturen nachvollziehbar dargestellt und dokumentiert werden. Auch typische Verschleierungstechniken und sogenannte Red Flags spielen bei der Beurteilung eine Rolle. Das Seminar greift diese Konstellationen anhand von Fallbeispielen auf und behandelt Techniken zur Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter.
Transparenzregister zwischen Einsicht und Unstimmigkeitsmeldung
Das Transparenzregister ist ein wesentlicher Bestandteil der geldwäscherechtlichen Transparenzanforderungen. In der Praxis müssen Verpflichtete unter anderem Einsichtnahmepflichten, die Angaben ihrer Vertragspartner sowie mögliche Abweichungen zwischen den ermittelten Informationen und den Registerdaten berücksichtigen.
Besondere Bedeutung haben dabei Unstimmigkeitsmeldungen. Zu klären sind deren Voraussetzungen, Besonderheiten und Rechtsfolgen. Das Seminar behandelt außerdem den Umgang mit dem fiktiven wirtschaftlich Berechtigten, die Bedeutung der BVA-FAQ sowie die Zusammenarbeit zwischen Institut und Kunde bei der Identifizierung. Damit werden auch mögliche Risiken und praktische Schwierigkeiten in der Kommunikation mit Vertragspartnern einbezogen.
AML-VO bringt neue Anforderungen an UBO-Ermittlung und Identifizierung
Mit dem EU-AML-Paket verändert sich der regulatorische Rahmen für die Geldwäscheprävention. Nach den Seminarunterlagen gehören dazu ein neues EU-Regime zur Bestimmung wirtschaftlich Berechtigter, strengere Transparenzpflichten, präzisierte Vorgaben zu Eigentums- und Kontrollstrukturen sowie neue Identifizierungsvorgaben. Thematisiert werden zudem die Streichung bisheriger Ausnahmen und die Einsicht in das Transparenzregister bei jeder neuen Geschäftsbeziehung.
Ein weiterer Aspekt ist die Einführung der „Senior Managing Officials“ als Ersatz für Fälle, in denen kein wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden kann. Das Seminar stellt die Änderungen durch die AML-VO einschließlich der RTS-Entwürfe dem aktuellen Regelungsrahmen gegenüber und ordnet die Auswirkungen anhand praktischer Fälle ein.
Inhalte von PeP-Check bis komplexer UBO-Abklärung
Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:
– Identifizierung von Vertragspartnern und auftretenden Personen einschließlich Vertretungsbefugnis
– PeP-Prüfung von Vertragspartnern und wirtschaftlich Berechtigten
– Verfahren und Techniken zur Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter
– Transparenzregister, Einsichtnahmepflichten und Unstimmigkeitsmeldungen
– Umgang mit dem fiktiven wirtschaftlich Berechtigten
komplexe Eigentums- und mehrstufige Beteiligungsstrukturen
– Stiftungen, Pooling-Strukturen und weitere besondere Konstellationen
– wirtschaftlich Berechtigte bei Auslandsbezug
– typische Verschleierungstechniken und Red Flags
– Änderungen durch die AML-VO und die dazugehörigen RTS-Entwürfe
Die Verbindung von Identifizierungsprozess, UBO-Abklärung und Transparenzregister verdeutlicht, dass Geldwäscheprävention nicht allein eine formale Prüfung von Registerdaten ist. Für die Praxis kommt es insbesondere darauf an, Eigentums- und Kontrollverhältnisse nachvollziehbar zu beurteilen und die Ergebnisse entsprechend zu dokumentieren.
Relevant für Geldwäscheprävention, KYC, Compliance und Revision
Das Seminar richtet sich an Geldwäschebeauftragte sowie Mitarbeitende aus Compliance, Geldwäscheprävention, KYC-Bearbeitung, Anti-Financial-Crime, Recht und Interner Revision. Auch Beraterinnen und Berater sowie Prüferinnen und Prüfer gehören zur genannten Zielgruppe.
Referenten sind Till Komma, Maître en Droit, und Sebastian Weschler. Komma ist Counsel und Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle und berät zu Wirtschaftsstrafrecht und Compliance mit Schwerpunkten auf der Prävention von Geldwäsche, Korruption und Betrug. Weschler ist Geldwäsche- und Compliancebeauftragter der Sparkasse Pforzheim Calw und verfügt über langjährige Erfahrung mit der praktischen Umsetzung von Compliance-Anforderungen im Sparkassenumfeld.
Das Online-Seminar „Vertiefung – wirtschaftlich Berechtigte und Transparenzregister“ findet am Montag, 2. November 2026, von 9:00 bis 17:00 Uhr statt.
