KYC und KYB: Seminar zu Geschäftspartnerüberprüfungen und Risikoeinstufung

Neue Anforderungen an KYC- und KYB-Prozesse

Unternehmen müssen im Rahmen ihrer Compliance- und Geldwäschepräventionssysteme nachvollziehbare Prozesse zur Identifizierung von Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern etablieren. Dabei gewinnen insbesondere die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter, die Bewertung komplexer Beteiligungsstrukturen sowie die laufende Überwachung bestehender Geschäftsbeziehungen an Bedeutung.

Die AML-Verordnung sieht künftig unter anderem einheitliche Mindestdatensätze, klar definierte Auslöser für Aktualisierungen sowie verschärfte Anforderungen an die Dokumentation vor. Zusätzlich müssen Unternehmen Risiken aus Sanktionen, politisch exponierten Personen (PePs) und negativen Medienberichten systematisch berücksichtigen.

Herausforderungen bei Risikoeinstufung und Monitoring

Die praktische Umsetzung regulatorischer Anforderungen stellt viele Unternehmen vor organisatorische und operative Herausforderungen. Besonders bei internationalen Geschäftsbeziehungen, mehrstufigen Beteiligungsstrukturen oder Geschäftspartnern mit erhöhtem Risiko steigen die Anforderungen an Prüfprozesse und Dokumentation erheblich.

Auch die kontinuierliche Überwachung bestehender Geschäftsbeziehungen – etwa durch Adverse Media Screening, Sanktionenscreenings oder „Perpetual KYC“-Ansätze – gewinnt zunehmend an Relevanz. Verstärkte Sorgfaltspflichten und kürzere Aktualisierungsintervalle erhöhen den Aufwand für Compliance-, AML- und AFC-Einheiten zusätzlich.

Inhalte des Seminars

Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:

– Identifizierung von Kunden und Erstellung eines Know-Your-Customer-Profils
– Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter bei juristischen Personen und komplexen Beteiligungsstrukturen
– Risikoeinstufung von Vertragspartnern und Kundenratings
– Durchführung allgemeiner und verstärkter Sorgfaltspflichten
– Einbindung des Transparenzregisters in den KYC-Prozess
– Adverse Media Screening und laufendes Monitoring
– Anforderungen des Sanktionsrechts und Sanctions-Compliance
– Auswirkungen der AML-Verordnung auf KYC- und KYB-Prozesse
– Offboarding-Prozesse und Eskalationsverfahren bei Sanktionstreffern
– Fallbeispiele zu Identifizierungs- und Prüfpflichten

Für welche Zielgruppen das Thema relevant ist

Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus den Bereichen Zahlungsverkehr, Kontoführung, Organisation, Betrieb und Recht. Darüber hinaus adressiert die Veranstaltung KYC- und CDD-Verantwortliche sowie Fachkräfte aus Compliance-, AML- und Anti-Financial-Crime-Einheiten. Auch Mitarbeitende, die neu Aufgaben in der 2nd Line übernehmen, erhalten einen Überblick über regulatorische Anforderungen und praktische Umsetzungsfragen.

Referenten

Till Komma, Counsel und Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main, berät Unternehmen zu Wirtschaftsstrafrecht, Geldwäscheprävention und Compliance-Management-Systemen. Sein Schwerpunkt liegt auf der Prävention von Geldwäsche, Korruption und Betrug sowie der Durchführung von Compliance-Schulungen.

Marcel Engel, Senior Associate und Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle, ist auf Compliance-, Geldwäsche- und Sanktionsrecht spezialisiert. Er berät nationale und internationale Unternehmen zu regulatorischen Anforderungen der Geldwäscheprävention sowie zu Fragestellungen des Außenwirtschafts- und Sanktionsrechts.

Das Seminar findet am 25. Juni 2026 als Online-Veranstaltung statt.

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